Aufgaben:
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Untersuchung jeder Schülerin/jedes Schülers zumindest einmal jährlich, um
Erkrankungen und Entwicklungs-störungen frühzeitig zu erkennen - bei Verdacht auf gesundheitlichen Störungen erfolgt anschließend eine Mitteilung an die betreffenden Schülerinnen/Schüler und
deren Eltern unter ärztlicher Verschwiegenheits-pflicht
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Beratung von Schülerinnen/Schülern, Eltern, Schulleitung und Lehrkräften in
Fragen zum gesunden Lebensstil, chronischen Erkrankungen, Sexualität, Alkohol, Rauchen, Drogen
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Beratung im Sinne der Gestaltung eines gesundheitsfördernden Schulalltags, wie
ausreichende Bewegung insbesondere auch in Pausen
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Ärztliche Begleitung von Schülerinnen und Schüler bei Krisen in Zusammenarbeit
mit der Schulpsychologie und anderen medizinischen und psychosozialen Einrichtungen in der Schule
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Mitarbeit bei der Bekämpfung ansteckender Krankheiten und bei
gesundheitsfördernden Schulprojekten
Die Behandlung bei Erkrankungen ist nicht Aufgabe der Schulärztinnen und Schulärzte.